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Willkommen

Willkommen auf der Website von Endrös-Baum Associés, der spezialisierten Kanzlei im Wirtschaftsrecht, Recht des industriellen Risikos, Vertragsrecht, Produkthaftungsrecht, Anlagenbau sowie den dazugehörigen Fragen des allgemeinen Handelsrechts. Sie finden hier Informationen zu unserer Kanzlei, den Mitarbeitern und der Zusammenarbeit mit uns, ausserdem regelmäßige Veröffentlichungen.

Endrös-Baum Associés - Avocats – Rechtsanwälte

63 rue de Varenne • F-75007 Paris

Tel.: +33 (0) 1 53 85 81 81 eba@eba-avocats.com
Fax: +33 (0) 1 53 85 81 80 www.eba-avocats.com

Praktika

Zur Unterstützung unseres Teams beschäftigen wir regelmäßig Praktikanten und Rechtsreferendare / Rechtsreferendarinnen. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und bitten um Übersendung der Bewerbungsunterlagen per Mail an eba@eba-avocats.com.

News

Die Debatte um die Verschärfung der industriellen Risikohaftung am französischen Obersten Gerichtshof

frenchsupremecourt

Dieser Artikel erschien in der März 2010 Ausgabe von Financier Worldwide. Den vollständigen Artikel finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen.

6.4.2010

Bewältigung industrieller Risiken in Europa

productliability

Dieser Artikel erschien in der Oktober 2009 Ausgabe von Financier Worldwide. Den vollständigen Artikel finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen.

10.11.2009

Produktrückruf 2010 – Frankreich

productrecallArtikel von Florian ENDRÖS und Muriel MAZAUD.

Den vollständigen Artikel finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen.

10.11.2009

Urteil des französischen Kassationsgerichtshofs vom 24. September 2009 zur Haftung der pharmazeutischen Labors

Fortsetzung der gerichtlichen Saga über die Distilbene-geschädigten Töchter. Grundsatzentscheidung oder salomonisches Urteil ?

Der französische Kassationsgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 24. September 2009 eine überraschende Stellung hinsichtlich der Haftung der pharmazeutischen Labors gegenüber den Geschädigten eingenommen, die „in utero“ dem Distilbene-Molekül ausgesetzt waren, und in der Folge Unterleibskrebs entwickelt haben.

Die erste Zivilkammer des Kassationshofs hat zwei Urteile vom 29. November 2007 und vom 10. April 2008 des Berufungsgericht von Versailles aufgehoben, indem sie zugunsten der Geschädigten eine Beweislastumkehr festsetzte. Der Kassationshof geht davon aus, dass die beschuldigten Labors (in diesem Falle UCB Pharma und Novartis) beweisen müssen, dass ihre Produkte nicht Ursache des Schadens sind, sobald festgestellt worden ist, dass das Distilbene der auslösende Faktor der Tumorerkrankung darstellt.

Für die pharmazeutischen Labors, die das Molekül herstellen, könnte dieses Urteil gravierende Folgen haben, da sie von Rechts wegen haften müssen.  Diese Rechtsprechung erfolgt jedoch im Rahmen des Distilbene-Skandals, der dem Staat ein öffentliches Gesundheitsproblem stellt : der Zusammenhang zwischen dem Unterleibskrebs und dem Molekül ist nicht mehr zu bestreiten, die Geschädigten können nur schwer Beweise erbringen, und das medizinische Archiv ermöglicht keine Aufbewahrung von Kopien der Rezepte, die vor mehr als 35 Jahren ausgestellt worden sind.

Es ist somit kaum zu bezweifeln, dass diese gerichtliche Saga noch nicht zu Ende ist.

9.11.2009

Bedeutende Reform der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/CE)

Die Durchführungsverordnung (n°2008-11586 vom 7. November 2008) über die Arbeitsausrüstung und die Ausrüstung für den Individualschutz  ist am 29. Dezember 2009 zur Umsetzung der „Maschinenrichtlinie“ (2006/42/CE) in Kraft getreten.

Von diesem Datum an werden die Konzipierung, die Herstellung, die Vermarktung sowie die Benutzung von Maschinen in den EU-Staaten neuen Sicherheitsregeln unterstellt sein.

Die neue Regelung sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die Erfordernisse hinsichtlich der Risikoanalyse und des Prinzips der Sicherheitsintegration für den Hersteller werden detaillierter dargestellt.
  • Die Quasi-Maschinen (Untereinheiten, die später in die Maschine integriert werden) fallen von nun an in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
  • Die alte Richtlinie erforderte die Übersetzung der Konformitätserklärung und der Gebrauchsanweisung in die Sprache des Benutzers. Die neue Richtlinie geht insofern weiter, als auf den Dokumenten vermerkt werden muss, dass es sich um Übersetzungen handelt, und dass die Originaltexte beigefügt werden müssen.
  • Die neue Richtlinie enthält eine ausführlichere Liste mit den Sicherheitskomponenten, die in ihren Anwendungsbereich fällt.

9.11.2009

Neuerscheinung – Produkthaftung in Frankreich

produkthaftung_in_frankreichProbleme bei der Harmonisierung des Privatrechts durch Richtlinie

Von Dr. Florian Endrös.
Abhandlungen zum Recht der Internationalen Wirtschaft,
2008, XXI, 293 Seiten, Kt. € 79,-
ISBN 978-3-8005-1487-8

Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Frankfurt am Main

„Produkthaftung in Frankreich“ vermittelt kurz und präzise aktuellste Grundlagen zum Stand des französischen Produkthaftungsrechts.
Dabei werden das französische Kaufrecht, Werkvertragsrecht sowie das spezielle Produkthaftungsgesetz mitberücksichtigt.

Das französische Produkthaftungsrecht sowie die dazu ergangene Rechtsprechung im Vertrags- und Deliktsrecht wird zudem im Hinblick auf das europäische Recht durchleuchtet.
Schwerpunkt ist dabei die Zielsetzung der Produkthaftungsrichtlinie zur Schaffung einer einheitlichen maximalen und minimalen Produkthaftungsbasis in der europäischen Union.

Der systematische Aufbau mit kurzen und rechtsvergleichenden Bezügen ermöglicht es dem Leser, sich in dem in diesem Bereich schwer überschaubaren französischen Recht zurechtzufinden.

Fazit: Das aktuelle französische Produkthaftungsrecht für ein reibungsloses Exportgeschäft!

Abdruck kostenlos
Beleg erbeten 

Ihre Ansprechpartnerin: Beatrix Türmer Tel.: 069/7595-2723 
E-Mail: tuermer@betriebs-berater.de
Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Buchverlag
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt a. Main
http://www.ruw.de

16.6.2009

Buchempfehlung zur Produkthaftung in Frankreich

Im Juni 2009 erscheint die neue Veröffentlichung „Produkthaftung in Frankreich – Probleme bei der Harmonisierung des Privatrechts durch Richtlinie“ in der Schriftenreihe „Abhandlungen zum Recht der Internationalen Wirtschaft“ zur aktuellen Darstellung des französischen Produkthaftungsrechts. Dieses Buch ist die völlig neu aktualisierte Fassung der Dissertation von Dr. Florian Endrös, die 2006 bei der Universität Bielefeld verteidigt wurde. Es wird durch ein Vorwort von Professor Dr. Otto Sandrock vorgestellt.

14.5.2009

www.eba-avocats.com

Die neue Website von Endrös-Baum Associés ist online!

14.3.2008